Histotainment Park Adventon

Find us on Facebook

Parknutzung
Foto- und Filmaufnahmen
Individualangebote
Kurse
Museumsshops
Werbung und Verkauf

Allgemeine Hinweise

Das Kleingedruckte …

Parknutzung

Die Benutzung des Parks und all seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Gelände des Museumsparks darf nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Ihr Betreten des Geländes gilt als Einwilligung, dass auf Veranlassung der Histotainment GmbH Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden dürfen, auf denen Sie identifizierbar sind, und dass diese Aufnahmen dauerhaft gespeichert, veröffentlicht sowie für Informations-, Werbe- und andere Zwecke durch die Histotainment GmbH oder von uns autorisierte Dritte genutzt werden dürfen, ohne dass Sie über diese Erhebung und Verwendung personebezogener Daten individuell und explizit in Kennntnis gesetzt werden müssten oder daraus irgendwelche Vergütungsansprüche erwirken.

Hunde sind willkommen, müssen aber jederzeit an der kurzen Leine geführt werden.

Die ausführliche Parkordnung ist am Eingang und in allen Betrieben des Museums einsehbar. Mit Ihrem Besuch erkennen Sie diese Parkordnung an.

Nach oben

Foto- und Filmaufnahmen

Im Living-History-Park Adventon werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Diese Aufnahmen entstehen durch Angestellte der Histotainment GmbH oder durch von dieser beauftragte Teams oder akkreditierte Journalisten. Die Bereiche/Installationen werden nicht ausdrücklich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie unseren Park, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit on- und offline verwertet werden. Wir gehen davon aus, dass Sie freiwillig hier sind und als Teilnehmer an einer öffentlich wirksamen Veranstaltung sich bewusst sind, als Teil dieser Veranstaltung zu gelten. Wir gehen davon aus, dass die Verwertung innerhalb der gesetzlichen Regelungen honorarfrei gestattet wird.

Wir freuen uns, wenn Sie Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Parkbesucher Rücksicht. Nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Veröffentlichung von Fotos oder Filmausschnitten aus dem Living History-Park von unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung abhängig machen müssen – dazu gehören ausdrücklich auch „private“ Fotoalben, die im Internet veröffentlicht werden.

Jede Art von Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen für gewerbliche Zwecke bedarf ebenfalls unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Jede Art von Journalismus ist gewerblich. Jede Zuwiderhandlung gegen die hier erwähnten wie gegen die Lizenzierungs-Auflagen wird der Park zivil- und strafrechtlich verfolgen.

Nach oben

Individualangebote

Alle individuell für Sie erstellten Angebote sind freibleibend.
Der Erhalt der Rechnung ist gleichzeitig die verbindliche Buchungsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen. Bei Abmeldungen, die uns spätestens 4 Wochen vor dem gebuchten Termin erreichen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrages zzgl. 19% MwSt. fällig. Bei späteren Absagen sowie bei Nichterscheinen ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten.

Nach oben

Kurse

Die Durchführung der Kurse liegt in der Verantwortung der Kursleiter. Der Histotainment Park Adventon stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung und kann nicht für Schäden oder Kosten, die durch die Teilnahme an einem Kurse, Seminare oder Workshops entstehen, haftbar gemacht werden.

Anmeldung und Abrechnung erfolgen über die in der Kursbeschreibung angebenen Kursleiter.

Nach oben

Museumsshops

Samstags ist der Zugang zum Innenhof mit Museumscafé, Markthalle, Kerzenstand und Buchladen frei. An Sonn- und Feiertagen ist Einkaufen aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Ladenöffnungszeiten nur für Museumsbesucher mit gültiger Eintrittskarte möglich.

Nach oben

Werbung und Verkauf

Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Living History-Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgaben für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Handzetteln, Flyern, Plakaten, Aufklebern, Schallanlagen und mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Installationen etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruchs geahndet.

Nach oben

Für alle Angaben auf dieser Website gilt: Irrtum und Änderungen vorbehalten!